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1-18 Tipps zum Verhalten nach einem Verkehrsunfall

Bei der aktuellen Unfallstatistik ist es nicht auszuschließen, dass Sie selbst einmal in einen Verkehrsunfall verwickelt werden.

Zunächst bewahren Sie bitte unbedingt Ruhe, lassen Sie sich weder zu Unmutsäußerungen, Beschimpfungen oder gar Schuldeingeständnissen hinreißen. Sie sollten zuerst prüfen, ob Sie oder andere Beteilige verletzt sind. Denn dann ist Eile geboten, und es sollte schnellstmöglich ein Rettungsdienst und die Polizei informiert werden.

Dann beginnen Sie, die Unfallstelle abzusichern, wobei die Autos nur dann von der Unfallstelle weggeschoben werden sollten, wenn eine direkte Gefahr von diesen Fahrzeugen für Andere ausgeht! Sie sollten auch versuchen, die Fahrzeuge und deren Endposition sowie die Schäden an den Fahrzeugen zu dokumentieren (d.h., Fotografien der Fahrzeuge in der Position des Zusammenstoßes und/oder der Endposition; Fotografie der gesamten Unfallsituation – z.B. ganze Kreuzung fotografieren, wichtige Fundstücke – z.B. Glassplitter oder Bremsspuren fotografieren; evtl. eine Unfallskizze anfertigen; einzelne Schäden an den Fahrzeugen)

[Anmerkung: In Deutschland kommt die Polizei zu „einfachen“ Blechschäden entweder gar nicht oder sehr spät und wenn sie kommt, dokumentiert sie häufig die Unfallschäden gar nicht mehr! Deshalb ist anzuraten, dies rein vorsorglich selbst zu machen!]

Damit die Wartezeit für Zeugen nicht zu lang wird, sollten Sie sich deren Daten aufschreiben und eventuell gleich eine kurze Unfallbeschreibung aufschreiben und unterschreiben lassen! Dann können die Zeugen die Unfallstelle verlassen.

Wichtig sind natürlich die kompletten Daten des Unfallgegners zu seiner Person (Personalausweis und Führerschein zeigen lassen und Daten abschreiben!) und zu seinem Fahrzeug dokumentieren (Fahrzeugbrief, Haftpflichtversicherungsdaten –evtl. bei Ausländer auch Grüne Versicherungskarte- zeigen lassen und Daten abschreiben!)

WICHTIG: Jeder Unfallbeteiligte ist verpflichtet, diese persönlichen Angaben und Angaben zum Fahrzeug zu machen! Sonst droht ein Strafverfahren wegen Unfallflucht.

Jedoch ist niemand verpflichtet, Angaben zur Sache, d.h. zum Unfallhergang und zur Schuldfrage, zu machen! Deshalb rate ich: Sie selbst sollten auf keinen Fall Angaben zur Sache machen (schon gar nicht: „ Ich bin schuld“ oder ähnliches!), sofern Sie nicht vorhaben, den Fall mit dem Unfallgegner ohne Einschaltung ihrer jeweiligen Haftpflichtversicherungen und außergerichtlich zu regeln. Nach Ihrem Vertrag mit Ihrer Haftpflichtversicherung haben Sie sich nämlich verpflichtet, alles zu unterlassen, was Ihrer Haftpflichtversicherung die Verteidigungsmöglichkeiten einschränken könnte.

Lassen Sie sich nicht von den Aussagen der Polizeibeamten zur möglichen Schuldfrage verunsichern: Diese wissen häufig selbst nicht genau, wer schuld ist, da sie den Unfall ja auch nicht gesehen haben! Deshalb sollten Sie auch nur in ganz eindeutigen Fällen ein Verwarngeld oder Bußgeld akzeptieren, da Sie damit Ihre Schuld indirekt eingestehen und Ihre Haftpflichtversicherung jetzt wieder dasselbe o.g. Problem hat! Im Zweifel rufen Sie vorher Ihren Anwalt an.

Sobald Sie von den Beamten als Beschuldigter vernommen werden, bzw. es sich andeutet, dass Sie wegen einer Ordnungswidrigkeit oder Verkehrsstraftat beschuldigt und befragt werden, rate ich Ihnen, von Ihrem Schweigerecht Gebrauch zu machen und keine Angaben zu machen. Die Beamten vergessen nicht selten, vorher eine ordnungsgemäße Belehrung über das Aussageverweigerungsrecht durchzuführen. Jedoch werden auch Ihre spontanen Äußerungen, die womöglich unter Schock stehend abgegeben werden, schnell als Ergebnis einer informatorischen Befragung gewertet und so aktenkundig. Es ist dann natürlich schwierig, sich als Beschuldigter und nachdem Sie sich anwaltlich beraten lassen und Akteneinsicht genommen hat, mit einer völlig andere Version des Unfallhergangs einzulassen.

Wenn Sie den Fall ohne Haftpflichtversicherungen mit dem Unfallgegner regeln wollen, dokumentieren Sie dies bitte schriftlich in zweifacher und von beiden Seiten unterschriebener Ausfertigung! Eventuell können Sie hier den von den Versicherungen bereit gestellten
Europäischen Unfallbericht ausfüllen und –wenn es geht- vom Unfallgegner durch Unterschrift bestätigen lassen.

Wenn Sie nach dem Unfall gesundheitliche Beschwerden irgendwelcher Art oder Verschlimmerungen bereits vorher bestandener Beschwerden verspüren, gehen Sie bitte unverzüglich zum Arzt und lassen sich mögliche Unfallfolgen in einem Attest bestätigen! Später ist dies sehr schwierig. Die Erfahrung zeigt hier, dass erst nachdem sich der Unfallschock gelöst hat, die Schmerzen hervortreten. Und das ist nicht selten erst am nächsten Tag.

Sie sind auch verpflichtet, unverzüglich Ihre Haftpflichtversicherung (und –sofern vorhanden- Kasko-Versicherung) direkt zu informieren (sofern Sie sich nicht entschieden haben, den Fall ohne Haftpflichtversicherung regeln zu wollen). Bitte beachten Sie: Die Mitteilung nur an Ihren Versicherungsagenten könnte im Einzelfall nicht ausreichend sein. Im Zweifel informieren Sie beide! Denken Sie daran, dass Sie diese unverzügliche Mitteilung im Streitfall nachweisen können müssen.

Aber auch dort machen Sie erstmal noch keine Angaben zur Schuldfrage und zum Unfallhergang; informieren Sie die Versicherungen nur darüber, dass der Unfall passiert ist und dass Sie beteiligt waren! Die Versicherung wird Ihnen dann einen Fragebogen zusenden. Bis dahin können Sie sich dann mit Ihrem Anwalt über die weitere Vorgehensweise beraten.

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.